Im Falle von Projektpartnern aus der Slowakei muss jeder Partner den „Antrag auf Kontoaktivierung“ ausfüllen, der auf der ITMS Website verfügbar ist. Die detaillierte Anleitung zur Erstellung eines Benutzerkontos in ITMS finden Sie unter https://zoak.itms21.sk/zoak?0.

Im Falle von Projektpartnern aus Österreich müssen die Daten in ein separates Excel-Formular eingetragen, das unter https://www.sk-at.eu/de/antrag-auf-aktivierung-des-benutzerkontos/ verfügbar ist, und dieses Formular an das Gemeinsame Sekretariat in Wien unter office@sk-at.eu geschickt werden. Es wird ein ITMS Formular generiert, welches an die Partner per E-Mail geschickt wird. Nachdem es vom zeichnungsberechtigten Vertreter der Projektpartnerorganisation unterzeichnet wurde, wird das unterschriebene Original per Post, oder im Falle einer qualifizierten elektronischen Unterschrift als PDF an die Verwaltungsbehörde gesandt (sk-at@mirri.gov.sk). Einige Tage darauf erhält man dann ein Benutzerkonto im ITMS. Bitte stimmen Sie den Prozess mit den Mitarbeitern im Technischen Sekretariat in Wien ab. Alle Projektpartner, die im Rahmen einer Partnerschaft den Förderantrag stellen, müssen ein ITMS Benutzerkonto haben. Dies gilt NICHT für die strategischen Partner.

Die Anleitung zum Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars in ITMS (PIM_V_Anhang 1_Anleitung zur Einreichung) kann in slowakischer und deutscher Sprache unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.sk-at.eu/download/pim_v_application-and-project-submission/.

JA. Der ITMS-Projektantrag, einschließlich des Budgets, muss in deutscher und slowakischer Sprache erstellt und eingereicht werden. Der Antrag kann nicht auf Englisch eingereicht werden.

Der Projektantrag muss vom zeichnungsberechtigten Vertreter des Leadpartners unterzeichnet werden.  Wenn die Leadpartnerorganisation mehr als einen gesetzlichen Vertreter hat, muss der Projektantrag von allen gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden.  Die gesetzlichen Vertreter der Projektpartner müssen einen verpflichtenden Anhang zum Projektantrag unterzeichnen – die Kooperationsvereinbarung der Partner (Partnerschaftsvereinbarung Annex A.3).

NEIN. Der Antrag wird offiziell über das elektronische System ITMS eingereicht, einschließlich aller erforderlichen Anhänge. Es ist nicht notwendig, den Antrag unterschrieben in Papierform einzureichen.

Der Projektpartnerschaft muss mindestens ein Projektpartner aus der Slowakei und ein Projektpartner aus Österreich angehören, die im Programmgebiet ansässig sind.

Der Leadpartner muss seinen Sitz im Programmgebiet haben. Organisationen außerhalb des Programmgebiets sollten nur in gut begründeten Ausnahmefällen an dem Projekt beteiligt sein. Ihre Beteiligung sollte sowohl für das Programmgebiet als auch für die Partnerschaft einen zusätzlichen Nutzen bringen.

NEIN. Die empfohlene Projektdauer beträgt 36 Monate. Eine längere Projektdurchführung muss im Förderantrag hinreichend begründet werden.

NEIN. Es sollen mögliche Synergien von früheren oder bestehenden Projekten erwähnt werden.

JA. Die Projektidee kann mit VertreterInnen der regionalen Stellen (https://www.sk-at.eu/regionale-forderstellen/) oder mit den Mitarbeitern des Gemeinsamen Sekretariats (https://www.sk-at.eu/de/gemeinsames-sekretariat/) besprochen werden.

JA. Die slowakischen Projektpartner haben Anspruch auf eine Kofinanzierung aus dem slowakischen Staatsbudget. Der Höchstbetrag der Kofinanzierung aus dem Staatshaushalt für einzelne Einrichtungen ist in der Finanzierungsstrategie für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 festgelegt, die auf der Website des Finanzministeriums der Slowakischen Republik veröffentlicht ist: EFRE-, ESF+-, KF-, FST- und ENRAF-Finanzierungsstrategie für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 | Ministry of Finance of the Slovak Republic (mfsr.sk).

Die Unterzeichnung der Partnerschaftsvereinbarung durch die strategischen Partner ist möglich aber nicht verpflichtend. Falls der Begleitausschuss die Beteiligung eines strategischen Partners an der Durchführung des Projekts ausdrücklich verlangt, erklärt dieser das Interesse an der Beteiligung am Projekt z. B. im Rahmen einer Absichtserklärung (Letter of Intent), die auf Anfrage vorzulegen ist. Die Angabe des IBAN ist nicht erforderlich.

Die gemeinsame Vorbereitung wird durch die Dokumentation der Vorbereitungstreffen etc. nachgewiesen und im Rahmen des Projektantrags als eigenständig zu erstellender Annex A.4 eingereicht. Weitere Informationen dazu finden Sie im Handbuch zur Projektdurchführung Teil V.

Im Rahmen des Programms sind je nach Art des Projekts zwei Formen der Erstattung der Projektvorbereitungskosten möglich:

  1. Für alle Projekte kann ein Pauschalbetrag von 6 250 EUR (Gesamtkosten) pro Projekt beantragt werden, wie im Handbuch zur Projektdurchführung angegeben. Dieser Betrag wird vom Leadpartner beantragt.
    Die Aufteilung des Pauschalbetrags für die Projektvorbereitung zwischen den Projektpartnern wird auf Programmebene nicht überwacht.
  2. Bei Investitionsprojekten erstattet das Programm zusätzlich zum Pauschalbetrag Ist-Kosten bis zur max. Gesamthöhe von 5 % des Projektbudgets, die unter die Kostenkategorie 4 (Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen) fallen.

NEIN. Die gewählte Option kann während der Projektdurchführung nicht geändert werden. Jeder Projektpartner wählt bereits bei der Erstellung des Förderantrags eine der unten aufgeführten Personalkostenabrechnungsmethoden [(a), (b) oder (c)] aus. Die Methode gilt für alle Mitarbeiter der Partnerorganisation, die im Projekt arbeiten, und ist für die gesamte Projektdauer festgelegt.

Die Personalkosten werden im Rahmen des Programms auf der Grundlage einer der folgenden Methoden erstattet:

(a) Pauschalsatz von 20 %.

(b) Stundensatz, der nach der Berechnungsmethode „1720“ ermittelt wird

(c) Ist-Kosten Vollzeit oder Teilzeit mit einem festen Prozentsatz

Während der Projektdurchführung kann der Projektpartner eine Änderung der Methode c) Abrechnung der Ist-Kosten zwischen Vollzeit und Prozentsatz beantragen, jedoch nur in hinreichend begründeten Fällen.

Bei der Methode (a) ist die geltende Höchstgrenze von 20 % des Pauschalbetrags zu berücksichtigen, die auf 360 000 EUR festgesetzt ist.

Bei Methode (b) wird der Stundensatz vor der ersten Abrechnung festgelegt und ändert sich während der Durchführung des Projekts nicht.

JA. Die Obergrenze liegt bei 240.000 EUR im Partnerbudget.

Alle österreichischen Partner legen ein Identifikationsdokument, z.B. einen Registerauszug vor.

Sollte dies für Körperschaften öffentlichen Rechts nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Technische Sekretariat in Wien.

JA. Unter den Punkten 7.1 – 7.5 schreibt der Antragsteller „in den spezifischen Feldern beschrieben“ in das Kommentarfeld und füllt die erforderlichen Informationen in Feld 16 aus.

Alle tatsächlichen Projektstandorte müssen angegeben werden. Es sollte mindestens ein Durchführungsort pro Partner angegeben werden, da davon ausgegangen wird, dass jeder Partner an der Durchführung der Projektaktivitäten beteiligt ist.

JA. Eine der Maßeinheiten für externe Expertise ist das „Projekt“. In diesem Fall ist es jedoch erforderlich, den Inhalt der Position in ihrer Beschreibung anzugeben.

Für die indikative Liste der Posten muss der Antragsteller den Anhang zu PIM V „A.2_Detailliertes Budget_V2“ verwenden, wo er unter „E. Detailliertes Budget des Partners“ unter „Pauschalbetrag“, Zeile 94, in der Zelle neben dem Pauschalbetrag von 40 % eine indikative Liste von Posten angibt (z. B. Workshop, Stühle, Computer, Konferenzen…).

Der Anhang ist für Antragsteller nützlich, um die Prozentsätze der Pauschalbeträge in Excel zu berechnen, die tatsächlichen Budgets mit den Partnern vorzubereiten und die Grundlage zu bilden, die dann in ITMS eingegeben wird. Die Angaben im ITMS sind verbindlich. Er wird auch vom GS verwendet, um die Berechnung der Pauschalbeträge und die Wirtschaftlichkeit des Budgets während des Evaluierungsprozesses der Projektanträge zu überprüfen und zu bewerten.

Dies ist nicht erforderlich. Es muss mindestens ein messbarer Ergebnisindikator und sein Zielwert (Teil C in der Slim application Form) ausgewählt werden, um das Mindestkriterium der Auswahl mindestens eines messbaren Ergebnisindikators zu erfüllen. Sie können jedoch in Teil D auch die Ergebnisse angeben, die nicht zur Erreichung des messbaren Indikators, aber zur allgemeinen Nachhaltigkeit des Projekts beitragen.

JA. Im Abschnitt „Abhängigkeitstyp des Indikators“ wird nur der Abhängigkeitstyp „Maximalwert“ ausgewählt – er wird als Zielwert für das Projekt verstanden.

Die Auswahl der Arbeitspositionen und Maßeinheiten für die Personalkosten sollte sich an Teil III. des Handbuchs zur Projektdurchführung (PIM) orientieren. Gleichzeitig enthält Anhang Nr. 1 des PIM Teil V „Anleitung zum Ausfüllen und Einreichen des Förderantrags im öffentlichen Teil von ITMS“ Beispiele für Maßeinheiten innerhalb einzelner Budgetkategorien oder Kostenkategorien.

JA. Bei der Eingabe der Personalkosten im ITMS ist es notwendig, zusätzlich zur Positionsbeschreibung im Budgetkommentarfeld auch das Ausmaß des Arbeitsverhältnisses anzugeben, damit die Daten in ITMS alle Daten in den Excel-Budgets der einzelnen Partner enthalten.

JA. Bitte geben Sie diese Informationen z.B. in einem Kommentar oder direkt im Titel des Budgetposten an.

JA. Für alle gesetzliche Vertreter (Statutar) muss ein Anhang eingereicht werden. Gleichzeitig müssen die betreffenden Personen in ITMS als „gesetzliche Vertreter“ eingestuft sein, um über die Funktion in ITMS direkt einen Strafregisterauszug vom GS anfordern zu können.Wird der Projektantrag von einer bevollmächtigten Person eingereicht, so muss im Namen dieser Person ein Strafregisterauszug vorgelegt werden.

Vergessen Sie beim Ausfüllen der Selbsterklärung für den Projektpartner nicht, den Abschnitt NATURA 2000 (insbesondere Abschnitt „C“) auszufüllen.

Im Prinzip ja, aber wenn eine Vollmacht (Mandat, Ernennungsschreiben oder eine andere materiell relevante Vollmacht) zur Vertretung des Leadpartners vorliegt, die nicht alle erforderlichen Elemente enthält, insbesondere was die Identifizierung des spezifischen Förderantrags oder Projekts betrifft, aber klar ist, dass die bevollmächtigte Person berechtigt ist, den Leadpartner zu vertreten, ist es möglich, auch diese Vollmacht zu akzeptieren. Das Gemeinsame Sekretariat kann in diesem Fall zusätzliche Unterlagen (z. B. die Geschäftsordnung) anfordern.

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